Verschiedene Alarmarten
Es gibt eine Reihe von Alarmarten und oft auch mehrere Bezeichnungen für diese. Welcher Alarm für den Einzelarbeitsplatz besonders relevant ist, kommt besonders auf die Risiken an, denen ein Alleinarbeiter gegenübersteht. Ein Totmann-Alarm oder Aufprallalarm ist besonders bei Umweltrisiken wünschenswert, wobei ein Reißalarm, Fluchtalarm oder Zeitalarm bei sozialen Risiken von Vorteil ist.
Lagealarm/ Totmann-Alarm/ Ruhealarm
Ein Totmann-Alarm ist der Überbegriff für entweder einen Lage- oder Ruhealarm (oder eine Kombination aus beidem).
Bei einem Lagealarm, wird ein automatischer Alarm ausgelöst, sobald die PNA einen bestimmten Neigungswinkel erreicht, was damit in Verbindung gebracht wird, dass der Arbeiter z.B. gestürzt ist.
Ein Ruhealarm löst bei Bewegungslosigkeit der PNA einen Alarm aus, was in Bezug zu Bewusstlosigkeit oder einem medizinischen Notfall steht.
Oftmals wird der Überbegriff Totmann-Alarm verwendet, der beide Alarmarten umfassen kann.
Zeitalarm
Bei einem Zeitalarm wird ein automatisches Signal („Alarm“) zu dem Träger der PNA gesendet, der/ die dieses Signal dann bestätigen muss. Passiert dies nicht, wird ein Alarm ausgelöst.
Verlustalarm/ Reißalarm
Wird das Gerät von dem Träger entfernt (beim Reißalarm durch Abreißen des Tragegurtes), wird nach einer Zeitspanne ein automatischer Alarm von dem Gerät ausgelöst.
Fluchtalarm
Durch sich wiederholende hektische und unruhige Bewegungen löst die PNA automatisch nach kurzer Zeit einen Fluchtalarm aus.
Voralarm
Bevor ein automatischer Alarm ausgelöst wird, wird oftmals ein Voralarm ausgelöst, damit der Nutzer die Möglichkeit hat einen aus Versehen ausgelösten Alarm abzustellen, bevor ein „echter“ Alarm ausgelöst wird.
Technischer Alarm
Ein technischer Alarm wird automatisch ausgelöst wenn keine Verbindung mehr zum Alarmempfangszentrum besteht und wird dort visuell und akustisch angezeigt. So kann der Arbeitgeber benachrichtigt - und ggf. Alleinarbeiten unterbrochen werden, da durch die fehlende Funktionalität der PNA keine ausreichende Sicherheit gegeben ist.
Stoß- oder Aufprallalarm
Falls die PNA einen kräftigen Stoß oder heftigen Aufprall misst, wird ein willensunabhängiger Alarm ausgelöst, um Stürze sofort zu identifizieren und ggf. Notrufmaßnahmen einzuleiten.
In Anlehnung an DGUV Regel 112-139
Quellenangabe:
Elfte Verordnung zum Produktionssicherheitsgesetz (Explosionsschutzverordnung) (11. ProdSV) Stand: 2011. S.l.: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz/ juris GmbH.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (2012). DGUV Regel112-139 Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen. Berlin: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV).
Lagealarm/ Totmann-Alarm/ Ruhealarm
Ein Totmann-Alarm ist der Überbegriff für entweder einen Lage- oder Ruhealarm (oder eine Kombination aus beidem).
Bei einem Lagealarm, wird ein automatischer Alarm ausgelöst, sobald die PNA einen bestimmten Neigungswinkel erreicht, was damit in Verbindung gebracht wird, dass der Arbeiter z.B. gestürzt ist.
Ein Ruhealarm löst bei Bewegungslosigkeit der PNA einen Alarm aus, was in Bezug zu Bewusstlosigkeit oder einem medizinischen Notfall steht.
Oftmals wird der Überbegriff Totmann-Alarm verwendet, der beide Alarmarten umfassen kann.
Zeitalarm
Bei einem Zeitalarm wird ein automatisches Signal („Alarm“) zu dem Träger der PNA gesendet, der/ die dieses Signal dann bestätigen muss. Passiert dies nicht, wird ein Alarm ausgelöst.
Verlustalarm/ Reißalarm
Wird das Gerät von dem Träger entfernt (beim Reißalarm durch Abreißen des Tragegurtes), wird nach einer Zeitspanne ein automatischer Alarm von dem Gerät ausgelöst.
Fluchtalarm
Durch sich wiederholende hektische und unruhige Bewegungen löst die PNA automatisch nach kurzer Zeit einen Fluchtalarm aus.
Voralarm
Bevor ein automatischer Alarm ausgelöst wird, wird oftmals ein Voralarm ausgelöst, damit der Nutzer die Möglichkeit hat einen aus Versehen ausgelösten Alarm abzustellen, bevor ein „echter“ Alarm ausgelöst wird.
Technischer Alarm
Ein technischer Alarm wird automatisch ausgelöst wenn keine Verbindung mehr zum Alarmempfangszentrum besteht und wird dort visuell und akustisch angezeigt. So kann der Arbeitgeber benachrichtigt - und ggf. Alleinarbeiten unterbrochen werden, da durch die fehlende Funktionalität der PNA keine ausreichende Sicherheit gegeben ist.
Stoß- oder Aufprallalarm
Falls die PNA einen kräftigen Stoß oder heftigen Aufprall misst, wird ein willensunabhängiger Alarm ausgelöst, um Stürze sofort zu identifizieren und ggf. Notrufmaßnahmen einzuleiten.
In Anlehnung an DGUV Regel 112-139
Quellenangabe:
Elfte Verordnung zum Produktionssicherheitsgesetz (Explosionsschutzverordnung) (11. ProdSV) Stand: 2011. S.l.: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz/ juris GmbH.
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (2012). DGUV Regel112-139 Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen. Berlin: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV).